Das wegweisende Urteil

Der Bundesgerichtshof hat in einem bahnbrechenden Urteil die Rechte von Verbrauchern bei DSGVO-Verstößen erheblich gestärkt. Das Gericht entschied, dass bei verspäteter oder unvollständiger Auskunft ein Schadensersatzanspruch besteht.

Sachverhalt

Der Kläger hatte bei einem großen Online-Händler eine DSGVO-Auskunft nach Art. 15 angefordert. Das Unternehmen reagierte erst nach 4 Monaten – und dann nur unvollständig. Der Kläger forderte daraufhin Schadensersatz wegen immateriellen Schadens.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH gab dem Kläger recht und sprach ihm 3.500 Euro Schadensersatz zu. Das Gericht stellte klar:

  • Ein immaterieller Schaden liegt bereits im Kontrollverlust über die eigenen Daten
  • Die Fristüberschreitung von 30 Tagen ist ein eigenständiger Verstoß
  • Auch ohne nachweisbaren materiellen Schaden besteht Anspruch auf Entschädigung
"Das Auskunftsrecht dient dem Ziel, der betroffenen Person die Ausübung der ihr nach der DSGVO zustehenden Rechte zu ermöglichen."— BGH VI ZR 223/23

Auswirkungen für Verbraucher

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle Verbraucher in Deutschland:

1

Stärkere Position

Verbraucher haben nun ein wirksames Druckmittel gegenüber säumigen Unternehmen.

2

Abschreckungswirkung

Unternehmen müssen Auskunftsanfragen ernst nehmen, um Schadensersatz zu vermeiden.

3

Präzedenzfall

Das Urteil wird bei künftigen Verfahren herangezogen werden.

Fazit

Das BGH-Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz in Deutschland. Wenn Unternehmen Ihre DSGVO-Anfrage ignorieren oder verschleppen, können Sie nun mit Nachdruck Schadensersatz fordern. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.