Ihr Recht auf Einsicht in die Personalakte
Als Arbeitnehmer haben Sie sowohl nach dem Bundesdatenschutzgesetz als auch nach der DSGVO ein umfassendes Recht auf Auskunft über Ihre Personalakte. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was umfasst die Personalakte?
Die Personalakte enthält typischerweise:
- Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf
- Arbeitsverträge und Änderungsverträge
- Gehaltsdaten und Bonusvereinbarungen
- Beurteilungen und Zeugnisse
- Abmahnungen und Verwarnungen
- Krankheitsdaten und Fehlzeiten
- Korrespondenz mit HR
- Schulungsnachweise
So stellen Sie die Anfrage
Schriftlich an HR
Richten Sie Ihre Anfrage an die Personalabteilung oder den Datenschutzbeauftragten.
Art. 15 DSGVO nennen
Beziehen Sie sich ausdrücklich auf Ihr Auskunftsrecht nach DSGVO.
Kopie verlangen
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller Daten.
Besonderheiten im Arbeitsverhältnis
Im Kontext des Arbeitsrechts gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
"Das Einsichtsrecht in die Personalakte ist ein höchstpersönliches Recht des Arbeitnehmers."— BAG 16. November 2010, Az. 9 AZR 573/09
Der Arbeitgeber darf die Auskunft nicht davon abhängig machen, dass Sie einen Grund nennen. Die Auskunft muss vollständig sein – auch zu negativen Einträgen wie Abmahnungen.
Fazit
Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht, um Transparenz über Ihre Personalakte zu erhalten. Gerade vor wichtigen Entscheidungen wie Beförderungen oder bei Konflikten ist es wichtig zu wissen, welche Informationen gespeichert sind.