Wann eine Beschwerde sinnvoll ist

Wenn ein Unternehmen Ihre DSGVO-Anfrage ignoriert oder unvollständig beantwortet, ist die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein wirksames Mittel. Diese Behörden haben weitreichende Befugnisse und können Bußgelder verhängen.

Welche Behörde ist zuständig?

In Deutschland gibt es mehrere Datenschutzbehörden:

  • Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI): Für Bundesbehörden und Telekommunikation
  • Landesdatenschutzbehörden: Für Unternehmen im jeweiligen Bundesland

Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens, nicht nach Ihrem Wohnort.

Ablauf der Beschwerde

1

Unterlagen sammeln

Kopien Ihrer Anfrage und der (unvollständigen) Antwort des Unternehmens.

2

Online-Formular ausfüllen

Auf der Website der zuständigen Behörde finden Sie Beschwerdeformulare.

3

Sachverhalt schildern

Beschreiben Sie konkret, welche Rechte verletzt wurden.

4

Bearbeitung abwarten

Die Behörde prüft Ihre Beschwerde und kontaktiert das Unternehmen.

Mögliche Folgen für das Unternehmen

Die Datenschutzbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Anweisung zur Beantwortung Ihrer Anfrage
  • Verwarnung des Unternehmens
  • Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes
  • Anordnung zur Löschung rechtswidrig verarbeiteter Daten
"Das Beschwerderecht ist neben dem Klagerecht das wichtigste Instrument zur Durchsetzung des Datenschutzrechts."— Europäischer Datenschutzausschuss

Fazit

Scheuen Sie sich nicht, von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch zu machen. Die Datenschutzbehörden nehmen Beschwerden ernst und setzen Ihre Rechte durch.